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Das Reifenalter - offizielles Plakat des Bundesverbandes Reifenhandel
Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) hat seine Mitglieder aufgefordert, sich bei Rechtsstreitigkeiten zum Thema Reifenalter an den Verband zu wenden. Auslöser ist eine Forderung des ADAC dass Pneus, die der Handel als Neureifen verkaufen will, nur maximal zwei Jahre alt sein dürfen. Der Automobilclub hatte angekündigt, einen Musterprozess initiieren zu wollen. Der Verband vertritt die Meinung, dass
sachgemäß gelagerte Reifen maximal fünf Jahre ihre vollen
Gebrauchswerteigenschaften behalten und so lange auch unbedenklich verkauft
und montiert werden können. Dies hätten die Reifenhersteller
rechtsverbindlich gegenüber dem BRV erklärt. Reifenalter (technisch und juristisch*)
Bis zu 3 Jahren gilt ein Reifen als „Fabrikneu" Bis zu 5 Jahren gilt ein Reifen als „Neu“ (max. 5 Jahre Beibehaltung der vollen Gebrauchswerteigenschaften bei vorschriftsmäßiger Lagerung)
++Verkauf und Montage technisch unbedenklich++
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Möglichst nicht älter als 10 Jahre |
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PKW-Sommerreifen und PKW-Winterreifen werden heute so entwickelt, dass die Ausgewogenheit der Produkteigenschaften und damit die Sicherheitsqualität über das gesamte aktive Reifenleben erhalten bleibt. Vorausgesetzt – die Reifen werden ständig unter normalen Bedingungen genutzt und in Ruhezeiten einwandfrei gelagert. Reifen, die nicht ordnungsgemäß gelagert wurden, sollten vor einem weiteren Einsatz unbedingt von einem Reifenfachmann geprüft werden – auch dann, wenn die Profiltiefe noch ausreichend ist. |
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Fahren tut Ihren Reifen gut – je regelmäßiger Sie Ihr Fahrzeug nutzen, desto besser für die Lebensdauer Ihrer Reifen. Korrekte Lagerung ist wichtig
Reifen altern aufgrund physikalischer und chemischer Prozesse; dazu gehören u.a. UV-Strahlung, Spritzwasser, Hitze, Kälte usw. Diese Prozesse vollziehen sich auch bei nicht oder wenig genutzten Reifen. Um diesen Vorgängen entgegenzuwirken, werden den Gummimischungen Substanzen beigemengt, die leistungsmindernde Reaktionen in erforderlichem Maße verhindern. Damit ist gewährleistet, dass auch ein mehrere Jahre sachgemäß gelagerter Reifen der Spezifikation und den Qualitätsansprüchen eines Neureifens entspricht und damit in seinem Einsatz nicht beeinträchtigt ist. Dennoch unsere Empfehlung: Das fünfte Rad am Wagen!
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Für Wohnwagen, Anhänger* oder andere sogenannte Standfahrzeuge (Fahrzeuge, die nicht regelmäßig bewegt werden) und für das Reserverad gelten andere Gesetze. Reifen, die unter Druck bzw. einer dauernden Belastung nicht laufend bewegt werden, altern besonders schnell. Grundsätzlich gilt hier: Nach längeren Standzeiten und vor Reisen Reifen und Ersatzrad auf Funktionstauglichkeit prüfen – unsere Empfehlung: Reifen nach 6 Jahren, spätestens jedoch nach 8 Jahren ersetzen. Auch Reservereifen, die älter als 6 Jahre sind, sollten nur noch im Notfall und bis zum Erreichen der nächsten Fachwerkstatt eingesetzt werden. |
| *für Gespanne/Kombinationen PKW mit Anhänger und andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5t mit Anhänger, die nach §18 Absatz 5 Nr. 3 StVO eine 100 km/h-Zulassung besitzen, schreibt der Gesetzgeber bindend vor, dass die Reifen auf dem Anhänger nicht älter als 6 Jahre sein dürfen. | |